Das Wachstumschancengesetz ist endlich in Kraft getreten und die degressive AfA für den Wohnungsneubau wurde befristet wieder eingeführt: 6 Jahre lang können Sie jeweils 5 % der Investitionskosten bei der Steuer geltend machen – und zusätzlich von der Sonder-AfA für den Bau neuer Mietwohnungen profitieren. So einfach war es noch nie, sich eine hohe Rendite zu sichern.
Für diese einmalige Chance gilt:
- Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten von der Steuer abgesetzt werden, in den Folgejahren jeweils 5 % des Restwerts. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
- Die Wohnimmobilie muss vom Steuerpflichtigen gebaut oder bis zum Ende des Jahres ihrer Fertigstellung gekauft worden sein.
- Der Baubeginn des Gebäudes muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen, das Datum des Bauantrags ist nicht mehr entscheidend.
- Beim Kauf eines neu gebauten Wohngebäudes muss der Vertrag im selben Zeitraum rechtswirksam geschlossen werden.
- Die betroffene Immobilie muss im Jahr der Anschaffung plus die nächsten 9 Jahre Wohnzwecken dienen.
- Die Obergrenze der Baukosten für die Sonderabschreibung wurde auf 5.200 €/ m2 und für die absetzbaren Herstellungs- und Anschaffungskosten auf 4.000 € /m2 erhöht.
- Das Gebäude muss den Kriterien „Effizienzhaus 40“ (EH40) mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen – bestätigt durch ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Was bedeutet das für Sie? Kurzum: Wer jetzt in den Wohnungsbau investiert, kann mit extrahohen Steuerersparnissen rechnen. Am besten holen Sie sich einen erfahrenen Baupartner wie Häuserland an die Seite, der sich nicht nur mit effektivem Wohnungsbau, sondern auch mit den Kriterien für EH40 und QNG sehr gut auskennt. Einfach einen Termin vereinbaren und sich unverbindlich beraten lassen – telefonisch unter 03304-20 96 00 oder per E-Mail an info@haeuserland.de. Wir freuen uns auf Sie!